Bava Kamma 213

Kapitel 213

א עירוב פרשיות כתוב כאן וכי כתיב (שמות כב, ח) כי הוא זה אמלוה הוא דכתיב ומאי שנא מלוה
1 hier sei eine Versetzung von Schriftversen eingetreten, und [die Worte] <i>das ist es</i> beziehen sich auf das Darlehen. – Womit ist das Darlehen anders? –
ב כדרבה דאמר רבה מפני מה אמרה תורה מודה במקצת הטענה ישבע חזקה אין אדם מעיז פניו בפני בעל חובו והאי בכולי בעי דנכפריה והאי דלא כפריה משום דאין אדם מעיז פניו
2 Nach einer Erklärung Rabbas, denn Rabba sagte: Die Tora sagt deshalb, wer einen Teil der Forderung eingesteht, müsse schwören, weil es feststehend ist, daß sich niemand seinem Gläubiger gegenüber erkühne.
ג ובכולי בעי דלודי ליה והאי דכפר ליה במקצת סבר אי מודינא ליה בכוליה תבע לי בכוליה אישתמיט לי מיהא השתא אדהוו לי זוזי ופרענא הלכך רמא רחמנא שבועה עילויה כי היכי דלודי ליה בכוליה
3 Er möchte die ganze [Schuld] ableugnen, nur tut er dies deshalb nicht, weil er sich dazu nicht erkühnt; daher möchte er sie vollständig eingestehen, nur leugnete er einen Teil aus dem Grunde, weil er wie folgt denkt: gestehe ich sie ihm vollständig ein, so verlangt er sie vollständig, ich will mich einstweilen seiner entledigen, und sobald ich Geld habe, bezahle ich ihm. Der Allbarmherzige hat ihm daher einen Eid zugeschoben, damit er [die Schuld] vollständig eingestehe.
ד וגבי מלוה הוא דאיכא למימר הכי אבל גבי פקדון מעיז ומעיז
4 Diese Begründung ist nur bei einem Darlehen angebracht, bei einem Depositum aber erkühnt er sich wohl.
ה תני רמי בר חמא ארבעה שומרין
5 Rami b. Ḥama lehrte: Bei den vier Hütern [gilt dieses Gesetz]